1. Nutzungserlaubnis
Die Tonn Family Office AG räumt Ihnen, wenn Sie auf diese Website zugreifen, eine widerrufliche und nicht übertragbare Erlaubnis zur Nutzung der Website ein. Dies gilt nur, wenn Sie diese Nutzungsbedingungen anerkennen und die darin aufgestellten Einschränkungen einhalten. Es ist nicht gestattet, den Betrieb der Website zu unterbrechen oder auf ihn Einfluss zu nehmen.
2. Wichtige allgemeine Hinweise
Die in dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Ihrer Unterrichtung. Sie stellen keine Anlageberatung und keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Auch ist in ihnen kein Angebot, keine Empfehlung und keine Aufforderung zum Treffen von Anlageentscheidungen jeder Art, wie z.B. zum Tätigen von Geschäften in Finanzinstrumenten (z.B. Aktien, Renten Investmentfonds, Zertifikate) oder zum Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen (z.B. Vermögensverwaltung) oder zum Abschluss sonstiger Verträge zu sehen.
Insbesondere ersetzen diese Informationen nicht eine geeignete anleger- und produktbezogene Beratung. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Preisinformationen unverbindlich.
Hinsichtlich der Informationen zu Investmentfonds ist zu beachten, dass alleinige Grundlage für deren Erwerb der jeweilige Verkaufsprospekt ist, einschließlich der Vertragsbedingungen und des jeweils letzten geprüften Jahresberichts und des Halbjahresberichts, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt. Zu diesen Informationsunterlagen zählt auch das sogenannte Produktinformationsblatt (PIB) oder Key Investor Document (KID). Diese Verkaufsunterlagen können kostenlos bei der jeweiligen Fondsgesellschaft oder Depotbank, den Zahlstellen sowie bei der Tonn Family Office AG angefordert werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesen Unterlagen genannten Informationen übernimmt die Tonn Family Office AG keine Gewähr.
Entsprechendes gilt für andere Anlageprodukte bezüglich der für den Vertrieb maßgeblichen Verkaufsunterlagen.
Bitte beachten Sie ferner, dass der Wert einer Vermögensanlage sowohl steigen als auch fallen kann. Die Anleger müssen deshalb bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Anlageergebnisse aus der Vergangenheit lassen keinen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu.
3. Verkaufsbeschränkungen
Die Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Informationen und der Erwerb darin genannter Anlagen (z.B. Investmentfonds) darf in einigen Staaten, bzw. gegenüber Bürgern einiger Staaten (z.B. USA) und gegenüber sonstigen Personen oder Gesellschaften, auf die die in diesen Staaten geltenden Beschränkungen anzuwenden sind, gar nicht oder nur mit einer speziellen Genehmigung bzw. Registrierung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen. Diese Website wendet sich nicht an die betroffenen Personen oder Gesellschaften etc, bzw. an Personen, die zugunsten der betroffenen Personen, Gesellschaften etc. handeln.
Darüber hinaus sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die auf dieser Website dargestellt sind, nicht in allen Staaten erhältlich. Teilweise ist dies nur der Fall, wenn die Tonn Family Office AG dort die erforderliche Zulassung hat und/oder die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen dort zum Vertrieb zugelassen sind. Einzelheiten hierzu teilen wir gerne auf Anfrage mit.
4. Hinweise für US-Personen
Der Inhalt dieser Website und die Informationen zu Investmentfonds sind nicht für den Vertrieb oder an US-Personen (d.h. Personen, die US-Bürger sind, die ihren Wohnsitz in den USA haben, die in sonstiger Weise in den Anwendungsbereich US-amerikanischer Gesetze gelangen oder Gesellschaften, für die das auf dem Territorium der USA geltende Recht gilt) bestimmt. Demnach werden insbesondere die auf der Website erwähnten Investmentfonds weder in den USA noch an US-Personen angeboten. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere auch deren Übertragung in die USA und an US-Personen nicht zulässig ist.
5. In die Zukunft gerichtete Aussagen
Diese Website kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. Auch wenn diese Aussagen die Ansicht und die Zukunftserwartung der Tonn Family Office AG widerspiegeln, können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse erheblich von den Erwartungen abweichen. Die Tonn Family Office AG ist nicht verpflichtet und schließt jegliche derartige Verpflichtung ausdrücklich aus, ihre in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu ändern, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.
6. Informationen und Daten
Die Tonn Family Office AG prüft und aktualisiert die Informationen auf dieser Website regelmäßig. Trotz aller Sorgfalt können sich die diesen Informationen zu Grunde liegenden Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann daher nicht übernommen werden, abgesehen von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Die Tonn Family Office AG übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, welche aus der Benutzung von Inhalten und Informationen dieser Website resultieren sollten.
Ebensowenig sichert die Tonn Family Office AG zu, dass die Website oder eine Funktion oder Inhalt dieser Website fehlerfrei und frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten angeboten wird und dass Fehler behoben werden.
7. Verweise auf andere Seiten im Internet (Links)
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8. Urheber- und Kennzeichnungspflicht
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Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf der Website hat hohe Priorität. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Jeder Zugriff auf die Website und jeder Abruf einer auf der Website hinterlegten Datei wird protokolliert. Dies dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden der Name der aufgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP-Adressen der anfragenden Rechner protokolliert.
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Gem. § 34 und § 35 des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie als Nutzer (das Gesetz spricht hier von "Betroffener") das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist.
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10. Kommunikation per E-Mail
Das Internet ist allgemein zugänglich, weshalb gewöhnliche E-Mails, die über das Internet gesendet werden, weder vertraulich noch sicher sind. Sie können vielmehr von Dritten eingesehen, abgefangen oder verändert werden oder können verloren gehen. E-Mails können die Landesgrenzen verlassen selbst wenn sich sowohl Absender als auch Empfänger im Inland befinden. Sie sollten deshalb personenbezogene oder vertrauliche Informationen, insbesondere jegliche Kontodaten, nicht in E-Mails versenden.
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Die Tonn Family Office AG ist weder Ihnen noch anderen gegenüber für Schäden haftbar, die in Zusammenhang mit Nachrichten entstehen, die mittels gewöhnlicher E-Mails oder mit einem anderen elektronischen Nachrichtenübermittlungssystem gesendet wurden.
Bei vertraulichen Informationen ist deshalb der Postweg zu empfehlen.
11. Haftungsbeschränkungen
Die Nutzung der Website erfolgt auf eigenes Risiko. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Folgen, die sich aus der Benutzung der Website und beim Herunterladen von deren Inhalten ergeben.
Die Tonn Family Office AG haftet nicht für Schäden jeder Art, die infolge der auf der Website veröffentlichten Informationen oder fehlender Informationen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die auf Grund von Anlageentscheidungen entstehen. Auch Schadenersatzforderungen direkter oder indirekter Natur, deliktischer Art oder aus Folgeschäden sind von diesem Haftungsausschluss erfasst.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern dieser unter dem anzuwendenden Recht nicht zulässig ist sowie bei grob fahrlässigem und vorsätzlichen Verhalten der Tonn Family Office AG.
12. Verschiedenes
12.1 Zugrunde liegendes Recht
Sofern sich nicht aus vertraglichen Vereinbarungen oder kollidierendem Recht anderes ergibt, gilt für diese Nutzungsbedingungen deutsches Recht.
12.2 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen den Nutzern der Website und der Tonn Family Office AG und erstrecken sich auch auf deren jeweiligen Rechtsnachfolger. Sofern sich aus diesen Nutzungsbedingungen Rechte ergeben, können diese Rechte an Dritte übertragen werden.
12.3 Verfügbarkeit der Website
Die Tonn Family Office AG behält sich vor, zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung den Betrieb der Seite zu ändern, auszusetzen, zu begrenzen oder ganz einzustellen, einschließlich der auf der Website angebotenen Dienste, Informationen, Eigenschaften oder Funktionalitäten, die im Rahmen der bestimmungsgemäßen Benutzung der Website zugänglich sind.
12.4 Übertragung von Aufgaben
Die Tonn Family Office AG behält sich jeweils das Recht vor, Funktionen, die in Verbindung mit dem Betrieb der Website stehen, durch Dritte ausführen zu lassen.
12.5 Änderung der Nutzungsbedingungen
Die Tonn Family Office AG behält sich jeweils das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Sie sollten diese Nutzungsbedingungen zu Beginn jeder Verwendung dieser Website lesen, um sich mit möglichen Änderungen vertraut zu machen.
12.6 Vertragliche Vereinbarungen
Weichen vertragliche Vereinbarungen zwischen der Tonn Family Office AG und Ihnen von diesen Nutzungsbedingungen ab, so gelten die vertraglichen Vereinbarungen vorrangig.
12.7 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein sollte, so berührt dies nicht die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen.
Conflict of Interest Policy
Informationen über den Umgang mit Interessenskonflikten
Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei Instituten, die für ihre Kunden eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringen sowie Unternehmen finanzieren und beraten, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weit reichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten.
Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Haus, anderen Unternehmen, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.
Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:
- in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse unseres Hauses am Absatz von Finanzinstrumenten.
- bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (z. B. Platzierungs- oder Vertriebsfolgeprovisionen, geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen für Sie;
- bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter;
- durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
- aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder
- bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten.
Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Beratung, Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder Finanzanalyse beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses.
In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung Frau Ines Hardt für die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten zuständig.
Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen:
- Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung, z. B. durch Genehmigungsverfahren für neue Produkte;
- Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;
- Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient;
- Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts- oder Beratungsverbote zu begegnen;
- Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der zuständigen Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können;
- Schulungen unserer Mitarbeiter.
- Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legen.
Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen:
- Beim Vertrieb von Wertpapieren erhalten wir in der Regel Zuwendungen von Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die von Fondsgesellschaften aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsgebühren an uns gezahlt werden sowie Vertriebsprovisionen, die von Wertpapieremittenten in der Form von Platzierungsprovisionen, entsprechenden Abschlägen auf den Emissionspreis (Discount/Rabatt) und Vertriebsfolgeprovisionen geleistet werden. Darüber hinaus vereinnahmen wir Ausgabeaufschläge selbst, soweit wir sie beim Verkauf von Investmentanteilen oder anderen Wertpapieren erheben. Die Vereinnahmung dieser Zahlungen und Zuwendungen bzw. sonstiger Anreize dient der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen legen wir unseren Kunden offen.
Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen auf Nachfrage mitteilen.
- In der Vermögensverwaltung haben Sie als Kunde die Verwaltung und damit auch die Entscheidung über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auf Ihren Vermögensverwalter delegiert. Damit treffen wir im Rahmen der mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien die Entscheidungen über Käufe und Verkäufe, ohne Ihre Zustimmung einzuholen. Diese Konstellation kann einen bestehenden Interessenkonflikt verstärken. Den hieraus resultierenden Risiken begegnen wir durch geeignete organisatorische Maßnahmen, insbesondere einen am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentauswahlprozess. Unabhängig davon legen wir Ihnen vor Abschluss einer Vermögensverwaltung die Größenordnung der Zuwendungen offen und legen hierüber Rechnung.
- Ein weiterer bei der Vermögensverwaltung typischer Interessenskonflikt kann sich bei der Vereinbarung einer performanceabhängigen Vergütung ergeben. Hier ist nicht auszuschließen, dass der Vermögensverwalter zur Erzielung einer möglichst hohen Performance und damit einer erhöhten Vergütung unverhältnismäßige Risiken eingeht. Eine Risikoreduzierung wird hier unter anderem durch interne Überwachung der getroffenen Anlageentscheidungen und durch die Kombination mit anderen festen Vergütungskomponenten erzielt.
- Schließlich erhalten wir von anderen Dienstleistern im Zusammenhang mit unserem Wertpapiergeschäft unentgeltliche Zuwendungen wie Finanzanalysen oder sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und verbreitungssysteme. Die Entgegennahme derartiger Zuwendungsleistungen steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ihnen gegenüber erbrachten Dienstleistungen; wir nutzen diese Zuwendungen dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern.
- An unabhängige Vermittler, die uns mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, zahlen wir zum Teil erfolgsbezogene Provisionen und Fixentgelte.
Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen Grundsätzen zur Verfügung stellen.
Best-Execution-Policy
Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen
1. Allgemeine Grundlagen der Auftragsausführung
Diese Ausführungsgrundsätze finden Anwendung, wenn wir, die Tonn Family Office AG, in Erfüllung unserer Pflichten mit dem Kunden für Rechnung des Kunden Finanzinstrumente erwerben oder veräußern.
Im Rahmen unserer allgemeinen Verpflichtung zur Wahrung der Interessen des Kunden haben wir sicherzustellen, dass bei Verfügungen das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt wird.
Verfügungen können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden, z. B. an Börsen, Kapitalanlagegesellschaften, im Inland oder im Ausland, im Präsenzhandel oder im elektronischen Handel.
Wir haben unter Ziffer 2. für einzelne Gattungen von Finanzinstrumenten bestimmte einzelne Ausführungsplätze anhand der nachfolgenden Maßstäbe festgelegt: Preis des Finanzinstruments sowie sämtliche mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung, die Abwicklung des Auftrages, die Geschwindigkeit der Ausführung sowie der Umgang und die Art des Auftrages. Wir werden im Rahmen der vergangenen Maßstäbe ferner ergänzend andere relevante Kriterien (z. B. Marktverfassung, Sicherheit der Abwicklung) beachten. Dabei gehen wir davon aus, dass der Kunde vorrangig den - unter Berücksichtigung sämtlicher mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten - bestmöglichen Preis erzielen will.
Da Wertpapiere regelmäßig Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nach der Auftragserteilung eine Kursentwicklung zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann, werden wir vor allem solche Ausführungsplätze berücksichtigen, an denen eine vollständige Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Bei der Gewichtung der Maßstäbe wurden die Merkmale des Kunden, des Auftrags, des Finanzinstruments sowie des Ausführungsplatzes berücksichtigt.
Individuell kann der Kunde uns Weisungen erteilen, an welchen Ausführungsplätzen sein Auftrag ausgeführt werden soll. Solche Weisungen gehen diesen Ausführungsgrundsätzen vor.
Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine von diesen Ausführungsgrundsätzen abweichende Ausführung erforderlich macht, werden wir diese unter Wahrung des Kundeninteresses wählen.
Wir werden diese Ausführungsgrundsätze mindestens jährlich überprüfen. Außerhalb des Jahresrhythmus wird eine Überprüfung dann vorgenommen, wenn wir von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erhalten, die dazu führt, dass an den vorgesehenen Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleich bleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist.
2. Ausführungsgrundsätze in unterschiedlichen Gattungen von Finanzinstrumenten
a) Aktien
Aktien von Emittenten mit Heimatbörse Deutschland: Ausführung auf der elektronischen Handelsplattform Xetra, bzw. an der einer inländischen Heimatbörse soweit Kursstellung und Liquidität dafür sprechen.
Aktien von Emittenten mit ausländischer Heimatbörse: Der Auftrag wird an die ausländische Heimatbörse gegeben. Ist im Ausnahmefall eine Ausführung an der ausländischen Heimatbörse nicht möglich oder sinnvoll, wird von uns ein alternativer Börsenplatz gewählt.
b) Investmentfonds
Die Ausgabe von Anteilen an Investmentfonds zum Ausgabepreis sowie deren Rückgabe zum Rücknahmepreis unterliegt nicht den gesetzlichen Regelungen zur Best-Execution.
Wertpapiergeschäfte über den Erwerb von Anteilen in Investmentfonds schließen wir hauptsächlich als Festpreisgeschäft ab. Dabei richtet sich der Preis nach dem Nettoinventarwert zzgl. eines Agios, dessen Höhe maximal dem von der Kapitalanlagegesellschaft bzw. deren Depotbank festgelegten Ausgabeaufschlag entspricht. Aufträge zur Rückgabe nehmen wir zur Weiterleitung an die Kapitalgesellschaft bzw. deren Depotbank entgegen. Außerdem ist der Kauf und Verkauf von Anteilen an Investmentfonds über Börsenplätze möglich.
c) Zertifikate / Optionsscheine
Instrumente mit inländischer Heimatbörse: Ausführung an der inländischen Heimatbörse.
Instrumente mit ausländischer Heimatbörse: Ausführung an der ausländischen Heimatbörse.
Für alle Zertifikate / Optionsscheine gilt, dass sofern an der Heimatbörse keine aktuelle Kursstellung erfolgt, wird ein alternativer Ausführungsweg (vorzugsweise über den Emittenten des Instrumentes) gewählt.
d) Variabel- und festverzinsliche Wertpapiere
Variabel- und festverzinsliche Wertpapiere werden über die jeweilige Heimatbörse oder Freiverkehr gehandelt.
e) Finanzderivate
Hierunter fallen Termingeschäfte, die nach standardisierten Bedingungen an einer Börse gehandelt werden (Futures und Options/F&O-Geschäfte) oder die außerbörslich (Over-the-Counter/OTC-Geschäfte) individuell vereinbart werden. Je nach Finanzinstrument kommen hierfür besondere Bedingungen oder spezielle Vorträge zum Einsatz (Sonderbedingungen für Termingeschäfte, Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tonn Family Office AG
1. Bestellung zum Vermögensverwalter
- Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die Tonn Family Office AG, nachstehend als Vermögensverwalter bezeichnet, die bei den Depotstellen befindlichen Anlagewerte im Namen, für Rechnung, Nutzen und Risiko des Kunden zu verwalten.
- Der Vermögensverwalter nimmt diesen Auftrag an und verpflichtet sich, die Investition der Anlagewerte bei den Depotstellen im Einklang mit den Anlagezielen des Kunden zu veranlassen und zu überwachen.
2. Befugnisse des Vermögensverwalters
- Unter Beachtung der im Vermögensverwaltungsvertrag umschriebenen Anlageziele darf der Vermögensverwalter nach freiem Ermessen und ohne Verpflichtung zur vorherigen Benachrichtigung des Kunden jede Art von Aktien, Obligationen und Investmentfonds in jedweder Währung kaufen, verkaufen, wandeln, anbieten oder in sonstiger Weise handeln. Er kann Kapitalanlagen in Form von Festgeldern tätigen.
- Der Vermögensverwalter ist nicht berechtigt, Gelder und andere Werte von den Konten oder Depots bei den Depotstellen abzuziehen oder ohne schriftliche Einwilligung des Kunden die Depotstelle zu wechseln. Der Vermögensverwalter ist nicht befugt sich Eigentum und Besitz von Kundengeldern oder Kundenwertpapieren zu verschaffen.
3. Anlageziele
- Die Anlageziele des Kunden sind dem Vermögensverwaltungsvertrag sowie dem Ergänzungsblatt „Investmentprofil“ zu entnehmen.
- Der Kunde kann die Anlageziele jederzeit schriftlich ändern. Der Vermögensverwalter muss geänderte Anlageziele erst nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Änderung beachten.
4. Börsenempfehlungen des Kunden
- Eigene Empfehlungen oder Weisungen des Kunden zum Kauf oder Verkauf bestimmter Anlagewerte sind im Rahmen der Vermögensverwaltung ausgeschlossen.
5. Kundenklassifizierung
- Grundsätzlich werden alle Endkunden bei der Tonn Family Office AG als „Privatanleger“ eingestuft. Damit erhalten sie den umfangreichsten Anlegerschutz und die höchste Transparenz im Rahmen der Geschäftsbeziehung. Bereits vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung ist die Tonn Family Office AG verpflichtet diese Kundenklassifizierung vorzunehmen.
- Professionelle Kunden gem. § 31a WpHG (keine Prüfung von Erfahrung und Sachverstand, Risikotragfähigkeit): Als professioneller Kunde werden Sie bei der Tonn Family Office AG eingestuft, sofern Sie 2 aus 3 der folgenden Kriterien erfüllen: Im zurückliegenden Jahr im Durchschnitt 10 große Geschäfte pro Quartal, Depotgröße über EUR 500.000,-, kapitalmarktnahe Berufstätigkeit von mindestens 1 Jahr.
- Geeignete Gegenpartei (keine Pflicht zu Information/Werbung, Angemessenheit, bes. Auftragsbearbeitung, Zuwendungskontrolle und bestmöglicher Ausführung): Als geeignete Gegenpartei werden Sie eingestuft, sofern Sie ein Wertpapierunternehmen, eine Bank oder Versicherungsgesellschaft sind. Geschäfte mit einer geeigneten Gegenpartei tätigt die Tonn Family Office AG nicht.
6. Anlagewerte
- Die Anlagewerte bestehen aus dem Bargeld und den Anlagemitteln, die der Kunde jeweils auf seinen Konten bei den Depotstellen eingezahlt hat, sowie aus allen Anlagen, Wiederanlagen und Vergütungen aus Verkäufen derselben, aus darauf gezahlten Dividenden, Zinsen und sonstigen Ausschüttungen, sowie aus den Wertzuwächsen und sonstigen Hinzufügungen zu den Anlagewerten, aber abzüglich der Entnahmen von den jeweiligen Konten und Depots.
7. Wahl der Depotstellen
- Der Vermögensverwalter berät den Kunden bei der Auswahl der Depotstelle.
- Durch die Einzahlung oder Übertragung der Anlagewerte entstehen Rechtsbeziehungen nur zwischen dem Kunden und der Depotstelle.
- Der Vermögensverwalter haftet in keiner Weise für Handlungen und Unterlassungen der Depotstelle.
8. Berechnung der Depotwerte
- Bei der Berechnung des Marktwertes aller Wertpapiere in den Depots des Kunden wird jedes an einer nationalen Börse notierte Wertpapier mit seinem letzten Verkaufspreis am Tage der Bewertung angesetzt. Dies geschieht gemäß den Informationen anerkannter Börseninformationsdienste. Werden Wertpapiere am Tage der Bewertung nicht an einer Börse bewertet, so wird die Bewertung auf Basis der von der Depotbank zur Verfügung gestellten allgemein anerkannten Informationen vorgenommen.
9. Haftung
- Die Anlagevorschläge und Anlageentscheidungen des Vermögensverwalters gründen sich auf Informationen und Quellen, die der Vermögensverwalter als zuverlässig erachtet, aber er übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen.
- Der Vermögensverwalter haftet nicht für Verluste, die der Kunde oder sein Rechtsnachfolger durch eine Anlageentscheidungen oder einen Anlagevorschlag des Vermögensverwalters bzw. durch die Unterlassung einer solchen Entscheidung erleiden kann.
- Ausgenommen im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes haftet weder der Vermögensverwalter noch seine Organe, Angestellten oder Mitarbeiter für ihre Handlungen oder Unterlassungen bei der Verwaltung der Anlagewerte.
10. Andere Kunden, Mitarbeiter des Vermögensverwalters
- Dieser Vertrag hindert weder den Vermögensverwalter, seine Organe, Angestellte oder Mitarbeiter, irgendwelche Wertpapiere für das Konto/Depot eines anderen Kunden oder für ihr eigenes Konto/Depot zu kaufen oder zu verkaufen, und zwar einerlei, ob dies vor, gleichzeitig oder nach einem Vorschlag oder einer Handlung erfolgt, die der Vermögensverwalter für die Anlagekonten/-depots gemacht oder ausgeführt hat, sofern dies kein Verstoß gegen Börsen- oder Wertpapierhandelsbestimmungen und Usancen darstellt.
- Der Vertrag schafft auch keine Verpflichtung für den Vermögensverwalter, ein Wertpapier für die Anlagekonten/-depots zu kaufen, zu verkaufen oder dieses zum Kauf oder Verkauf vorzuschlagen, welches der Vermögensverwalter, seine Organe, Angestellten oder Mitarbeiter für das Konto/Depot eines anderen Kunden oder für ihre eigenen Konten/Depots gekauft oder verkauft haben.
11. Gebühren des Vermögensverwalters
- Die Vergütung des Vermögensverwalters wird vierteljährlich, jeweils zum Quartalsultimo im Voraus abgerechnet. Grundlage ist der zu diesem Zeitpunkt unter Verwaltung stehende Konto- und Depotwert.
- Wird das Verwaltungsverhältnis aufgelöst, wird die für das laufende Quartal bereits vereinnahmte Verwaltungsgebühr nicht anteilig zurückerstattet.
- Der Vermögensverwalter ist berechtigt eine Performanceprovision zu berechnen. Diese Vergütung wird als Prozentsatz vom Nettogewinn des Kunden zum Jahresultimo in Rechnung gestellt. Als Nettogewinn gilt die Differenz zwischen dem Jahresanfangswert und dem Jahresendwert aller Vermögenswerte des Kunden, wobei der Jahresendwert um die Summe aller Mittelzuflüsse innerhalb des Jahres vermindert wird und um die Summer aller Mittelabflüsse des Kunden innerhalb des Jahres erhöht wird.
- Der Vermögensverwalter ist berechtigt, seine eigenen, ihm laut Vertrag zustehenden Gebühren von dem Kundenkonto im Lastschriftverfahren abbuchen zu lassen.
- Die Vergütungssätze können durch den Verwalter mit einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich gegenüber dem Kunden geändert werden.
- Die Gebühren des Vermögensverwalters beinhalten nicht die Courtagen für den An- und Verkauf von Wertpapieren, Depotgebühren und andere Gebühren, die die jeweiligen Depotstellen des Kunden direkt in Rechnung stellen.
12. Ansprüche Dritter
- Der Kunde verpflichtet sich, den Vermögensverwalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
13. Stimmrechte
- Der Verwalter ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, eine Handlung vorzunehmen oder einen Rat zu erteilen im Hinblick auf die sich aus den Anlagen ergebenden Rechte als Gesellschafter, Miteigentümer usw..
14. Verfahren
- Sämtliche Geschäftsvorfälle werden durch Zahlung oder Lieferung von Bargeld oder Wertpapieren auf oder von den Anlagekonten ausgeführt, die der Kunde im eignen Namen oder im Namen eines Treuhänders bei der Depotstelle unterhält.
- Der Kunde veranlasst alle Depotstellen, die Aufträge des Vermögensverwalters für die Anlagekonten durchzuführen, Originale aller Bank- und Brokerbestätigungen unverzüglich nach Ausführung der Aufträge unmittelbar an den Kunden bzw. an den von ihm benannten Postbevollmächtigten zu schicken. Er veranlasst auch, dass Kopien aller dieser Auszüge direkt an den Vermögensverwalter geschickt werden. Der Kunde stimmt zu, dass alle Informationen auf elektronischem Wege, mittels Schnittstelle eines Portfoliomanagementsystems, übermittelt werden können.
15. Berichte, Besprechungen
- Der Vermögensverwalter erstellt vierteljährlich Zusammenfassungen der Ergebnisse der Anlagekonten.
- Der Kunde und der Vermögensverwalter führen regelmäßig oder zu einem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt Besprechungen über das Anlagekonto.
16. Vertrauensverhältnis
- Sämtliche Informationen und Vorschläge des Vermögensverwalters an den Kunden werden vom Kunden vertraulich behandelt. Der Vermögensverwalter behandelt seinerseits alle Informationen, die er über die Angelegenheiten des Kunden von diesem erhält, vertraulich.
17. Beendigung
- Dieser Vertrag kann durch schriftliche Kündigung (eingeschriebener Brief) einer jeden Partei jederzeit beendet werden.
- Der Vertrag erlischt nicht mit dem Tod oder dem Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Kunden.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Die Parteien bestimmen, dass der vorliegende Vermögensverwaltungsvertrag bezüglich seiner Entstehung und Gültigkeit und die aufgrund des Vertrages getätigten Geschäfte deutschem Recht unterliegen.
- Erfüllungsort oder Betreibungsort für Kunden mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verfahren, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Kunden, ist das für den Sitz der Tonn Family Office AG sachlich zuständige Gericht. Der Vermögensverwalter hat indessen das Recht, den Kunden bei den zuständigen Gerichten oder jeder sonst zuständigen Amtsstelle seines Wohnsitzes zu belangen. Auch in diesem Falle kommt deutsches Recht zur Anwendung, wobei zwingende Vorschriften ausländischen Rechts vorbehalten bleiben.
19. Hinweis auf Entschädigungseinrichtung
- Die Tonn Family Office AG gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Postfach 040347, 10062 Berlin an. Die EdW ist eine durch das Einlagensicherung- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem Gesetz vornimmt.
20. Gültigkeit
- Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. Alle abweichenden oder zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Tonn Family Office AG
Stand Juni 2013